Einsprachefrist
Die Einsprachefrist für das Baugesuch endet am 14.08.2026. Ab diesem Datum beginnt die Bearbeitung durch die Gemeinde.
Bearbeitungszeit
Nach Ablauf der Einsprachefrist beträgt die voraussichtliche Bearbeitungszeit seitens der Gemeinde ca. 2–3 Wochen.
Zustimmung des Kantons
Da das Grundstück unmittelbar an der Kantonsstrasse liegt, benötigt die Gemeinde zusätzlich das OK des Kantons. Die Koordination übernimmt die Gemeinde.
Baugenehmigung
Sobald die Genehmigung von Gemeinde und Kanton vorliegt, können die Arbeiten beginnen.
Gemeinsamer Termin vor Ort
Als erster Schritt nach Genehmigung treffen wir uns gemeinsam vor Ort, um Details und das weitere Vorgehen zu besprechen: Tankabholung, Maurerarbeiten sowie weitere notwendige Arbeiten und Abläufe.